AGB

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
“Tanzschule - darf ich bitten?” in Steinhagen (Kreis Gütersloh)


  • Das Honorar für die Tanzkurse/ Tanzscasinos ergibt sich aus dem Kursusplan. Angegeben ist immer das Honorar für eine Person inkl. Mehrwertsteuer.
    Es ist mit der Anmeldung fällig und muss auf dem Konto der Tanzschule eingegangen sein. 
    Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 5 Euro erhoben.
    Die Kosten für Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich in Abzug gebracht, sofern es kein Verschulden der Tanzschule ist.
    Falls Sie einen gebuchten Tanzkurs nicht besuchen können, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Person erhoben.

  • Anmeldungen werden nur auf speziellen Wunsch oder bei E-Mail-Anmeldungen schriftlich bestätigt.

  • Die Unterrichtstage und -zeiten für den Kursus sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dem Kursusplan ersichtlich. Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.

  • Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Teilnehmerplatz im entsprechenden Tanzkurs oder Tanz-Casino zu reservieren. Sollte der/ das gewählte Kurs/ Tanz-Casino besetzt sein, erfolgt eine Benachrichtigung.
    Reservierung und Honorarverpflichtung entfallen in diesem Fall, wenn nicht ein anderer Unterrichtstermin als Ersatz gewählt wird.

  • In den Schulferien findet kein Unterricht statt. In der Regel wird ein komprimiertes Ferienprogramm angeboten. Dies führt zu keiner Minderung des Monatsbeitrags.

  • Abmeldungen und Ruhezeiten müssen generell schriftlich erfolgen.
    Bei Abmeldungen bis zur zweiten Kursstunde ist die Hälfte des Kurshonorars, bei späteren Abmeldungen das volle Kurshonorar zu zahlen.
    Bereits gezahlte Beträge können nicht zurückerstattet werden, es erfolgt ein(e) Gutschein/Gutschrift.
    Für Tanz-Casino Mitglieder ist eine Abmeldung/ Ruhezeit jeweils 4 Wochen vor dem Monatsende möglich.
    Bei Jahresverträgen ist eine Ruhezeit nicht vorgesehen.

  • Für versäumte Stunden können wir Ihnen in Parallelunterrichtsgruppen einen Ersatztermin anbieten. Ist uns dies nicht möglich, so führt dies jedoch zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden natürlich Ersatzstunden angeboten. Diese können aber zu anderen Zeiten und bei anderen Lehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule frei.

  • Zusammenlegung von Stunden, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

  • Die Unfallversicherung ist Sache des Kursteilnehmers.

  • Die Kleiderablage in der Tanzschule ist unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich außerhalb der Säle. Für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.

  • Alle Tanzschulen, Gaststätten und sonstigen Räume, in denen Unterricht stattfindet, sind voll konzessioniert, es können dort Getränke gekauft werden. Aus diesem Grunde ist es nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mitzubringen und in den Räumen zu verzehren.

  • Gemäß Datenschutzgesetz werden Ihre Daten für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und selbstverständlich vertraulich behandelt.

  • Von uns angefertigte Fotos und Filmaufnahmen werden durch das Betreten unserer Räumlichkeiten ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben.

  • Der Parkplatz auf dem Grundstück des Tanzhauses Neitzke kann bis auf Widerruf von den Teilnehmern während der Kursuszeiten kostenlos genutzt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung für eventuelle Schäden oder Verlust wird seitens der Tanzschule nicht übernommen.

  • Diese Bedingungen werden mit Unterzeichnung eines Buchungsformulares bzw. einer Buchung via Internet-Formular ausdrücklich als zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt und sind somit Vertragsbestandteil bei Inanspruchnahme unserer gesamten Dienstleistung.

    Unsere Bürozeiten:

    Mo - Fr 16 bis 20 Uhr
    Telefon 05204/9252848
    Fax  05204/9252849

    Stand 22.08.2005